Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fortuna Events
1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich die Hochzeitplanung von FORTUNA EVENTS für den Kunden.

1.2 Sie gelten für alle künftigen vertraglichen Beziehungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme des nach Ziffer 1.1 angebotenen Service entstehen.

1.3 Für die Zwecke dieser Vereinbarung ist ein Kunde jede natürliche oder juristische Person.

2. Vertragsschluss

2.1 Die von FORTUNA EVENTS gesandten oder auf der Homepage von FORTUNA EVENTS befindlichen Angebote sind als Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden (invitatio ad offerendum) zu verstehen.

2.2 Ein Angebot wird durch die Bestellung des Kunden abgegeben. An diese Bestellung ist der Kunde bis zu deren Annahme oder Ablehnung durch FORTUNA EVENTS gebunden. FORTUNA EVENTS unterrichtet den Kunden schnellstmöglich über die Annahme oder Ablehnung der Bestellung.

2.3 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (i.d.R. in Form einer Auftragsbestätigung) durch FORTUNA EVENTS oder mit Beginn der Planungsleistungen zustande.

3. (Beratungs-)Leistungen der FORTUNA EVENTS

3.1 FORTUNA EVENTS übernimmt die Hochzeitsplanung, diese beinhaltet u.a. was folgt:
- Übernahme des Projektmanagements für das vereinbarte Hochzeitsevent, insbesondere die Konzeption und detaillierte Planung zur Konzeptionsrealisierung (z.B. Eventthema, Dekorationskonzept, Budgetplanung etc.)
- Ermittlung geeigneter Vertragspartner zur Konzeptrealisierung (z.B. Florist, Location, Catering, ggfs. Friseur oder Visagist etc.)
- Koordination am Veranstaltungsort

3.2 Die konkreten vereinbarten Leistungen sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

3.3 Diese Pflicht entsteht erst mit Mitteilung der hierfür erforderlichen Informationen nach Ziffer 7.1. Ziffer 7.3 gilt entsprechend.

3.4 Sofern FORTUNA EVENTS dem Kunden Lieferanten, Dienstleister, Location, Floristen etc. vermittelt, wird der Kunde die Verträge mit diesen dritten Vertragspartnern selbst abschließen. FORTUNA EVENTS ist lediglich zur Ermittlung dieser Verträge verpflichtet, gegebenenfalls diesbezüglich Angebote für den Kunden einzuholen und diese an den Kunden zur Auswahl weiterzuleiten. Die Leistungen der dritten Vertragspartner sind ausdrücklich nicht von den von FORTUNA EVENTS geschuldeten Leistungen bzw. in dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis umfasst.

3.5 Pro Leistungsbereich (Location, Band, Verpflegung, Druck der Einladungskarten etc.) sind maximal 3 Angebote einzuholen. Zusätzliche Arbeiten zur Einholung weiterer Angebote sind nicht in der ursprünglichen Vergütung inbegriffen und bedürfen daher einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

3.6 FORTUNA EVENTS ist berechtigt, sich zur Ausführung dieses Vertrages in einzelnen Planungsstadien und während der Veranstaltung einen oder mehrere zusätzliche Erfüllungsgehilfen einzusetzen, um ein reibungsloses Projektmanagement zu gewährleisten. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten entsprechend für sämtliche Erfüllungsgehilfen.

4. Widerrufsrecht

Gegebenenfalls steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierzu wird der Kunde gesondert belehrt.

5. Preise

Die Preise sind ebenfalls der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Kunde zahlt an FORTUNA EVENTS bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50% des Auftragsvolumens. Ein weiterer Betrag in Höhe von weiteren 50% ist 6 Wochen vor ursprünglich geplantem Veranstaltungsbeginn an FORTUNA EVENTS zu bezahlen.

6.2 Die Zahlung hat auf das Geschäftskonto der FORTUNA EVENTS zu erfolgen.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass FORTUNA EVENTS alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, FORTUNA EVENTS alle Informationen erteilt werden und FORTUNA EVENTS von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird und alle erforderlichen Handlungen vom Kunden rechtzeitig vorgenommen werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

7.2 Der Kunde hat FORTUNA EVENTS die Anzahl der Hochzeitsgäste schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Anzahl, die 6 Wochen vor dem geplanten Event zuletzt mitgeteilt war, wird als Grundlage für die Planung genutzt.

7.3 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

7.4 Sollten sich die in Ziffer 7.1 mitgeteilten Informationen oder sonstige für die Durchführung des Vertrages relevante Umstände ändern, so ist der Kunde verpflichtet, FORTUNA EVENTS diese Änderungen unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

7.5 Sollte es aufgrund einer Nichteinhaltung oder Verspätung der Ausführung der o.g. Pflichten durch den Kunden dazu kommen, dass Termine mit Dritten nicht durchgeführt werden können, eine hiernach geschuldete Leistung unmöglich wird oder ein Mehraufwand für Dritte oder den Kunden entsteht, ist ein Anspruch des Kunden gegen FORTUNA EVENTS auf Schadensersatz ausgeschlossen.

8. Zusätzliche Dienstleistungen

Sofern zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. Sightseeing- Touren, Planung des Junggesellenabschieds, Erstellen einer Hochzeitswebsite oder ähnliches gewünscht sind, sind diese Leistungen gesondert zu vereinbaren und – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart - mit einem Stundensatz i.H.v. 120 EUR/ Std. zu vergüten.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Alle Rechte an von FORTUNA EVENTS erbrachten Leistungen, wie z.B. das entwickelte Konzept, hierfür entwickelte Designs, z.B. der Einladungskarten und sonstigen schutzrechtsfähigen Gegenständen bleiben im Eigentum von FORTUNA EVENTS.

9.2 Der Kunde erhält daran ein widerrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum Zwecke der Durchführung des Vertrages.

10. Datenschutz

Sofern FORTUNA EVENTS personenbezogene Daten in Bezug auf den Kunden, erhebt, verarbeitet oder nutzt, geschieht dies nur soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages dient. Erfolgt eine darüberhinausgehende Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung, so erfolgt dies nur nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder nach Einwilligung des Kunden. Die weitergehenden Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.

11. Haftung

11.1 FORTUNA EVENTS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FORTUNA EVENTS bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen haftet FORTUNA EVENTS bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftungsbeschränkung gilt gleichfalls für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FORTUNA EVENTS.

11.2 Der Schadensersatzanspruch ist im Falle der Ziff. 11.1 S.3 auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Überdies besteht eine Haftung nur bis zur Höhe der Auftragssumme. Im Rahmen des Mangelfolgeschadens ist der Schadensersatzanspruch ebenfalls auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Folgen beschränkt

11.3 Im Rahmen des Mangelfolgeschadens ist der Schadensersatzanspruch ebenfalls auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Folgen beschränkt. Für die Richtigkeit der im Rahmen von Ziffer 7 dieser Bedingungen vom Kunden an FORTUNA EVENTS übermittelten von Informationen, Daten und Dateien übernimmt FORTUNA EVENTS keine Haftung.

12. Entfall der Leistungspflichten bei höherer Gewalt

12.1 Die im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen bestehenden Pflichten von FORTUNA EVENTS entfallen, solange und soweit höhere Gewalt vorliegt und diese die Erfüllung der Leistungserbringung durch FORTUNA EVENTS unmöglich macht. Entsprechend entfallen alle diesbezüglichen vertraglichen und gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen.

12.2 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass FORTUNA EVENTS daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, soweit a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und c) die Auswirkungen des Hindernisses von FORTUNA EVENTS nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

13. Aufwendungsersatz, sonstige Gebühren und Abgaben

13.1 Der Kunde erstattet FORTUNA EVENTS folgende im Zusammenhang mit der geschuldeten Tätigkeit anfallenden erforderlichen Aufwendungen mit deren Anfall sofort:
- Reisekosten
- Spesen
Der Ersatz aller weiteren Aufwendungen des Kunden bedarf der Zustimmung des Kunden.

13.2 Veranstaltungsbedingte Gebühren und Abgaben (GEMA, Künstlersozialkasse), die aufgrund eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem dritten Leistungsanbieter anfallen, sind vom Kunden an diese zu entrichten.